24/7 immer für Sie erreichbar:
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wir garantieren keine überhöhten Preise und sind eine seriöse Firma (Gmbh) mit echten Mitarbeitern-
nicht einfach irgendein Vermittler, wie unsere Mitbewerber.

Kostentragung und Versicherung

Sie haben uns angerufen, da Sie einen Wasserfleck oder Wasser an einer unüblichen Stelle festgestellt haben. Während Sie sich diesen Leitfaden durchlesen, kümmern wir uns um die Mitarbeiterauswahl, sodass die Leckortung zügig durchgeführt werden kann und eine hilfreiche Erstmaßnahme getroffen wird. Parallel informieren Sie bitte Ihre Versicherung, da diese im Normalfall die Kosten der Gesamtmaßnahme trägt. Gerne können wir Sie auch hier beraten.

Der Mitarbeiter wird sich bei Ihnen melden, sobald er sich auf den Weg zu Ihnen macht. In dieser Zeit räumen Sie bitte die zu begutachtende Stelle frei.

Der Mitarbeiter führt eine Leckageortung durch, um festzustellen, woher das Wasser kommt.

Ist die Stelle bekannt, ist der Mitarbeiter dazu angehalten diese freizulegen, falls es sich beispielsweise um ein Wasserohr in der Wand handelt. Eine Reparatur wird soweit wie möglich durchgeführt.

Je nach Menge des ausgetretenen Wassers, stellen Ihnen die Mitarbeiter umgehend einen Raumlufttrockner zur Verfügung, um zu einem schnellen Abtrocknungserfolg beizutragen.

Ist eine Trocknung des Untergrunds notwendig, wird diese am Folgetag erfolgen.

Nachdem sich die Aufregung gelegt hat, ist Zeit für die wichtigen Themen.

Sie müssen uns nicht direkt bezahlen!

Bezahlung: Im Normalfall übernimmt die Gebäudeversicherung (wie oben bereits geschrieben) alle Zahlungen, die aufgrund des Schadens auftreten, sofern eine Leitungswasserversicherung abgeschlossen wurde. Die Ursache wird ggf. vom Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft gezahlt.

Sämtliche Gegenstände die in Ihrer Wohnung infolge des Schadens zerstört wurden, werden von Ihrer Hausratversicherung übernommen.

Falls der Extremfall eintritt und Sie aufgrund der Schwere des Wasserschadens die Wohnung in der Sanierungsphase nicht mehr nutzen können, haben wir ebenfalls schon Appartments zur Unterbringung, direkt in Karlsruhe für Sie parat.

Die Trocknung, falls notwendig, beträgt im Standardfall etwa 7-21 Tage. Nach dieser Zeit beginnt die Wiederherstellung, die von der Versicherung deckungsgleich bezahlt wird.

Die Wiederherstellung wird ebenfalls von uns koordiniert.

Selbstverständlich werden wir jeden Schaden separat einschätzen.

Der oben genannte Ablauf dient lediglich als eine grobe zeitliche Koordinierung, sowie einer Einordnung, ab wann mit welchen Arbeiten begonnen wird.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und jeder Schaden ist einzeln zu betrachten.